



Fähigkeitsausweis
Altrechtlich
Im Personentransport gelten Personen mit dem FAK-Eintrag 106. Im Güter- und Personentransport sind es auch Leute, die ihren Lernfahrausweis der Kategorien C1, D1, C oder D vor September 2009 bestellt haben. Altrechtliche erhalten den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei, nachdem sie ihre Weiterbildungskurse absolviert haben.
Um den eigenen Weiterbildungsstand einzusehen benötigt man eine E-Mail-Adresse, die FAK Nr. und sein Geburtsdatum.
(FAK = Führerausweis im Kreditkartenformat)
Zum Stand abfragen
Fähigkeitsausweis bestellen
Neu muss man sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem selber gewählten Passwort registrieren. Nach dem einloggen kann man, wie früher, mit seiner FAK-Nr. und Geburtsdatum zum Bestellen weitergehen.
Zum Registrieren
Neurechtlich
Als Neurechtlich gilt, wer seinen CH-Lernfahrausweis für die Kategorien C1, D1, C und D nach dem 1. September 2009 bestellt hat. Um einen Fähigkeitsausweis zu erhalten, müssen entsprechende Prüfungen abgelegt werden. -> CZV-Prüfung
Zudem gibt es einige Spezialfälle, wie der Umtausch bei einer Migration. Bei Unsicherheiten können wir anhand der Führerausweisnummer und dem Geburtsdatum Klarheit schaffen. Einfach eine E-Mail an m.reiser@eurobus.chVertiefte Informationen
⇒ Merkblatt für kontrollierende Polizisten
⇒ Weisungen zur Harmonisierung der Ablaufdaten
⇒ Merkblatt für Ambulanzfahrerinnen
⇒ Merkblatt für Schulbusfahrerinnen
Änderungen und Anpassungen der CZV
Seit 2024 wurde die CZV-Prüfung neu geregelt.
- Die schriftliche Prüfung findet nach wie vor im Strassenverkehrsamt statt.
- Zwei der mündlichen Prüfungen werden interaktiv im Strassenverkehrsamt abgelegt. Ein Muster der neuen interaktiven mündlichen Prüfung und den genauen Ablauf ist auf www.cambus.ch veröffentlicht.
- Die praktische und eine mündliche Prüfung findet an einem Prüfungsstützpunkt der ASTAG oder der les routier suisse statt und müssen bei der asa gebucht werden.